So bleibt Salzburgs Vereinen künftig mehr Geld übrig

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So bleibt Salzburgs Vereinen künftig mehr Geld übrig

SV Wals-Grünau
Veröffentlicht von salzburg24.at in Fußball in Salzburg · Mittwoch 18 Okt 2023
Mit den neuen Finanz Regeln soll Sportvereinen ab 2024 mehr Geld übrig bleiben. Klubs können künftig erstmals die Spendenbegünstigung beantragen. Zudem wird auch die Freiwilligenpauschale ausgeweitet. Wie die neuen Modelle umsetzbar sind, erklären wir euch.

Ab 2024 haben Sportvereine erstmals die Möglichkeit, eine Spendenbegünstigung zu beantragen. Das bedeutet, dass Spender:innen ihre Beiträge steuerlich geltend machen können. "Dadurch dürfte es zu einer erhöhten Spendenbereitschaft kommen. Die Motivation zur Unterstützung der Vereine könnte dadurch erheblich gesteigert werden, da Gönner Teile des Geldes wieder vom Finanzamt zurückkriegen", erklärte Dietmar Juriga, Präsident des ASVÖ Salzburg.

Reform zur Absetzbarkeit von Spenden
Die Höhe des retournierten Geldes ist abhängig vom individuellen Steuersatz der Spender und kann bis zu 55 Prozent betragen. Der Dachverband hat sich bei einem Medientermin am Mittwoch beim Tennisklub STC Salzburg zum Ziel gesetzt, alle Vereine von den neuen Regeln zu informieren. "Wir wollen unterstützend mitwirken und die nicht so einfachen Modalitäten erklären", sagte Juriga gegenüber S24.

Nach der Grundsatz Verständigung Anfang Juli hat sich die österreichische Bundesregierung nun auf einen Begutachtungsentwurf zur Reform der Absetzbarkeit von Spenden geeinigt.

Vereinen bleibt bei Spenden mehr Geld
Um ehrenamtlich Tätige steuerlich zu unterstützen und in diesem Bereich für Rechtssicherheit zu sorgen, sollen Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen einkommensteuerfrei sein, sofern diese von der Körperschaft freiwillig geleistet werden. Sportvereine sollten ihre Statuten auf steuerliche Gemeinnützigkeit überprüfen und bis Ende Juni 2024 einen Antrag beim Finanzamt stellen, um rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024 von der Spendenbegünstigung zu profitieren. Das bedeutet, dass so künftig alle gemeinnützigen Organisationen und Vereine von einer Spendenbegünstigung profitieren könnten.

"Somit werden Sportvereine mit zum Beispiel der Feuerwehr gleichgestellt. Davor herrschte ein Ungleichgewicht, da die Spenden an die Floriani schon begünstigt waren", erläuterte der ASVÖ Salzburg.

Wie wird ein Sportverein spendenbegünstigt?
  • Überarbeitung der Statuten
  • Antrag beim Finanzamt, Einbringung des Antrags zwingend durch Steuerberater:in / Wirtschaftsprüfer:in
  • Verein muss seit mindestens zwölf Monaten bestehen
  • Spendenbegünstigung wird vom Finanzamt per Bescheid festgestellt und Eintragung in Liste der spendenbegünstigten Empfänger:innen erfolgt
  • Spenden ab Datum der Eintragung in der Liste abzugsfähig
  • Übergangsregelung: Wenn Antrag bis 30.06.2024 gestellt wird, Rückwirkende Spendenbegünstigung ab 1.1.2024
  • Freiwilligenpauschale im Sport erhöht

Der neue Entwurf, der ab 2024 in Kraft treten soll, geht noch weiter als die ursprünglichen Pläne und bietet neben der Einbeziehung von Sportvereinen und Bildungseinrichtungen jetzt auch die Einführung bzw. Erhöhung von Freiwilligenpauschalen.

Ehrenamtlich Engagierte können sich zudem über eine neue Freiwilligenpauschale freuen. Je nach Tätigkeit können bis zu 30 Euro pro Tag bzw. 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei ausgezahlt werden. Im Sportbereich gibt es sogar eine große Freiwilligenpauschale von 50 Euro pro Tag und 3.000 pro Jahr, die allerdings auf Ausbildner:innen und Übungsleiter:innen beschränkt ist. Vereine müssen die Auszahlungen genau dokumentieren und ab einer Summe von 2.000 Euro pro Person und Jahr eine Meldung ans Finanzamt vornehmen.

"Größte Sport Reform seit 15 Jahren"
Spendenbegünstigte Vereine müssen die steuerlichen Gemeinnützigkeitsregelungen genau einhalten. Die im Zusammenhang mit der Verwendung der Spenden stehenden Verwaltungskosten dürfen höchstens 10 Prozent der Spendeneinnahmen betragen. Zudem müssen die Spender:innendaten bis spätestens Ende Februar des Folgejahres ans Finanzamt gemeldet werden. Die Regierung geht davon aus, dass österreichweit insgesamt zwei Millionen Personen von der Maßnahme profitieren können.

Für die ASVÖ Salzburg ist diese Reform die größte in diesem Bereich seit rund 15 Jahren. Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisteten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagierten, könne nicht hoch genug geschätzt werden.

Was bringt das neue Freiwilligenpauschale?
  • Kleine Freiwilligenpauschale: maximal 30 Euro pro Kalendertag und 1.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei für freiwillige
  • (ehrenamtliche) Tätigkeiten
  • Gilt für alle gemeinnützigen Körperschaften
  • Sport: Freiwilligenpauschale nur alternativ zu pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE)
  • Großes Freiwilligenpauschale: maximal EUR 50 pro Kalendertag und EUR 3.000 pro Kalenderjahr
  • Nur für Ausbildner:innen und Übungsleiter:innen

Ebenso neu ist, dass Sportvereine, gleich wie Unternehmen, einen Energiekostenausgleich beantragen können. Das freut auch Florian Kreibich, Präsident des 1. Salzburger Tennisclubs und Bürgermeister Kandidat der Stadt ÖVP: "Wir benötigen für unsere ganzjährig benutzbaren Sandplatzhallen 65.000 Euro für Energiekosten. Dass wir neben den Förderungen jetzt auch für Stromkosten einen Teil des Geldes zurückbekommen, hilft uns sehr."

Lob zu den neuen Finanz Regeln gab es auch vom ressortzuständigen Bürgermeister Stellvertreter der Stadt Salzburg, Bernhard Auinger (SPÖ): "Alles, womit dem Sport geholfen wird, ist zu begrüßen. Unser gemeinsames Ziel muss sein, dass wir speziell in den Kindergärten und Volksschulen mehr Bewegung reinbringen. Die motorischen Fähigkeiten dort sind dramatisch."

Wenn die Spendenbegünstigung und die Freiwilligenpauschale wie erwartet ihre Wirkung zeigen, könnten auch die Jüngsten in den Genuss kommen und mit erhöhten finanziellen Mitteln noch mehr an ihren motorischen Fähigkeiten arbeiten.



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